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Hier erhalten Sie in Kürze
weitere Informationen zum Selbstlernzentrum.
Wie, wann
und wofür das SLZ genutzt werden kann:
• Das Selbstlernzentrum ist an Schultagen von 7:50
bis 15:00 Uhr geöffnet
• Jeder Schüler/in muss sich am Empfang mit
seinem Schülerausweis
anmel-den (Abgabe bei der Aufsicht und Eintragung in einer Nutzerliste)
• Die Schüler/innen der Sek. I können
das SLZ außerhalb ihrer
Unterrichtszeit un-eingeschränkt, während ihrer
Unterrichtszeit nur mit
einem schriftlichen Arbeits-auftrag eines/r Fachlehrers/in nutzen
• Die Schüler/innen der Sek. II können das
SLZ uneingeschränkt während der Öff-nungszeit nutzen
• Die Schüler/innen können in
Einzel-/Partner- und Gruppenarbeit
arbeiten, aller-dings dürfen keine anderen Schüler/innen
gestört werden
(leise Lernatmosphäre)
• Die Computer müssen nach jeder Benutzung
wieder herunter gefahren werden
• Der Arbeitsplatz wird ordentlich und sauber
verlassen
Was im SLZ nicht
erlaubt ist:
• Essen und Trinken
• Taschen, Rucksäcke, Jacken, Mäntel,
Handys u.ä. (Ablagemöglichkeiten in den
Schließfächern im Vorraum des SLZ)
• Störungen der arbeitenden Schüler/innen
• Surfen – Chatten – Mailen ohne erkennbaren
Lernbezug und auf Kosten lernwilliger Schüler/innen
• Kopfhörer – außer im Rahmen der Nutzung
interaktiver Lernprogramme
Was bei aller
Begeisterung
über das SLZ bei der der Planung und Durchführung von selbst
verantworteten Lernprozessen nicht vergessen werden sollte:
• Es gibt noch andere „Lernorte“ am Schulzentrum:
Klassenräume, PC-Räume, Bibliothek, Aufenthaltsräume,
usw.
• Die „Exklusivität“ der Nutzung erhält und
steigert die Wertschätzung
Februar 2010
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